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Aus dem Rathaus (Bönnigheim)

Das Bürgerbüro informiert

Erfasst von: Semmler, Nathalia (16.11.2023)

WEGFALL DES KINDERREISEPASSES

ZUM 01.01.2024

Der Gesetzgeber hat am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt Teil I 2023 Nr. 271 veröffentlicht, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wird.

Kinderreisepässe können demnach nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Ab 1.Januar 2024 benötigen alle Kinder, bei einer Reise ins Ausland außerhalb der EU, einen „normalen“ Reisepass (Gebühr: 37,50 Euro). Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Gebühr: 22,80 Euro). Die Gültigkeit der jeweiligen Ausweise beträgt bei unter 24 Jahren jeweils 6 Jahre.

Welches Dokument im jeweiligen Land benötigt wird, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de

Info:

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Passbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor dem Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und daher wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig.
In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder bis 31.12.2023 - Kinderreisepass) zu beantragen.

Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob eine zweifelsfreie Identifizierung des Kindes aufgrund des Lichtbildes im Ausweisdokument noch möglich ist.

Folgende Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung:

- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass

- aktuelles biometrisches Passbild

- Zustimmungserklärung beider Eltern
(bei Kinder unter 18 Jahre, ab 6 Jahre ist ein Fingerabdruck notwendig,
bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragsstellung mit)

- Geburtsurkunde (bei Erstantrag)

Die Bearbeitungszeit des Reisepass oder Personalausweis beträgt 4 Wochen.

Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist (23.12. – 31.12.2023)