Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Weststadt" und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 23.7.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Weststadt“ zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke, die durch die Cleebronner Straße im Norden, die Burgstraße im Osten, die Bachstraße im Süden sowie im Westen durch die Flurstücke 4761, 4741 und einen Teil des Flurstückes 4598 begrenzt werden. Das Plangebiet hat insgesamt eine Fläche von ca. 7,26 Hektar.
Der Geltungsbereich geht aus dem beigefügten Übersichtsplan des Büros KMB, Ludwigsburg, hervor.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die städtebauliche Nachverdichtung und Fortentwicklung in der Weststadt zu ordnen. Hierfür sollen in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung die Art und das Maß der baulichen Nutzung geregelt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu sichern.
Um dies zu ermöglichen wurden die örtlichen Gegebenheiten aufgenommen und die künftigen Festsetzungen daraus abgeleitet. Damit soll der Gebietscharakter übernommen werden, so dass sich auch die künftigen Gebäude städtebaulich einfügen.
In der Sitzung des Gemeinderats vom 27.1.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Weststadt“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB und knüpft an die Planungsleitlinie in § 1 Abs. 6 Satz 4 BauGB an, da es sich um eine Maßnahme zur Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und zum Umbau vorhandener Ortsteile handelt.
Im „beschleunigten Verfahren“ kann von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht sowie vom Ausgleich von Eingriffen abgesehen werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, jeweils vom 6.2.2023, sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom
10.3.2023 bis einschließlich 11.4.2023
beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, im Nebengebäude Kirchheimer Straße 5, Fachbereich Bauen und Planen, 1. OG, Eingang Nordseite, öffentlich ausgelegt. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr, dienstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Bönnigheim unter www.boennigheim.de (Stadt & Verwaltung – Amtliche Bekanntmachungen – Aktuelle Bauleitplanung) abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtverwaltung@boennigheim.de) vorgebracht bzw. abgegeben werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und um der Einwohnerschaft Gelegenheit zur Äußerung zu geben, findet am Dienstag, 14.3.2023 um 18.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Kirchheimer Straße 1, eine Informationsveranstaltung statt.
Zu der Informationsveranstaltung sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Bönnigheim, 27.2.2023
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister
- Aufstellung Bebauungsplan "Amann-Quartier, 1. Änderung" und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Amann-Quartier, 1. Änderung" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Weststadt" und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans "Weststadt" in Bönnigheim