Stadtwerke Bönnigheim
Landesnichtraucherschutzgesetz - Mineralfreibad Bönnigheim
Aufgrund des Landesnichtraucherschutzgesetzes (§ 2 und § 3 LNRSchG) gelten ab dem 01.06.2026 im Mineralfreibad Bönnigheim neue Vorgaben zum Rauchen und Dampfen.
Die Nutzung von Zigaretten, Vapes, Shishas und vergleichbaren Produkten ist künftig ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Die entsprechenden Bereiche sind vor Ort ausgeschildert.

Wir bitten um Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis - wir wünschen einen angenehmen Badespaß!
- Landesnichtraucherschutzgesetz - Mineralfreibad Bönnigheim



