Teil B - Wettbewerbsbeschreibung
Stadt Bönnigheim
Die Stadt Bönnigheim liegt etwa 40 km nordwestlich von Stuttgart und 18 km südwestlich von Heilbronn, in der Weinbauregion am Rande des Strombergs. Die historische Kleinstadt mit ca. 7.500 Einwohner, besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Hofen und Hohenstein.
Bönnigheim ist bekannt nicht nur wegen der guten Weine und der Landschaft, sondern auch durch die weltweit größte Sammlung an Naiver Kunst und Art Brut und das schwäbische Schnapsmuseum. Im Museum Sophie La Roche kann man den Spuren dieser bedeutenden Schriftstellerin und Großmutter der Brentanos folgen. Im einzigen aus dem 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg erhaltenen Apothekerlaborhäuschen ist die Geschichte der Apotheken vom Mittelalter bis heute zu besichtigen.
Stadtgeschichte
Bönnigheim, erstmals 793 im Lorscher Kodex als villa Punnicheim erwähnt, änderte vielfach den Namen. 1183 castum Biennecke, 1267 Bunneken, 1525 Bunnicken, 1663 Binnicken und seit den 18. Jahrhundert Bönnigheim. Einzigartig macht Bönnigheim die durch Kauf und Heirat 1379 entstandene geometrische Vierteilung der Stadt in ein Ganerbiat. Diese über 400 Jahre anhaltende politische Trennung der Stadt, das Stadtrecht besteht seit 1284, prägt die Innenstadt noch heute. Jedes Viertel hatte seine eigene Kelter, sein eigenes Amtshaus, seine eigene Zehntscheuer und dergleichen mehr. Eine gemeinsame Stadtmauer schützte die zum damaligem Zeitpunkt bedeutende Handelsstadt. Vorrangig war es der Wein, welcher weit über die Grenzen bekannt war. Besonders interessant für Besucher ist, daß all die Zeugnisse der über 1200-jährigen Geschichte erlebbar sind.

Wettbewerbsgebiet
Südwestlich der Altstadt liegt das Wettbewerbsgebiet auf der ehemaligen „Bleichwiese“, im Lageplan (Anlage 04) mit einer rotgepunkteten Linie (•••) umfahren.
Westlich wird das Wettbewerbsgebiet durch die Burgstraße begrenzt. Die im Sichtbereich des Wettbewerbsgebietes erhaltene Stadtmauer, mit vorgelagerten Parkplätzen, grossen Buchen und Linden, verläuft in West-Ost-Richtung bis zum Stadionschen Schloß und zur Hauptstraße, dem historischen südlichen Stadtzugang. Es ist angestrebt, diese Allee zu erhalten. Die Stadtmauer ist zur besseren Anbindung des Amann-Quartiers, der Freiflächen und der Stadthalle an die Altstadt für Fussgänger partiell durchbrochen. Westlich der Burgstraße folgen ein Spielplatz und Schrebergärten. Diese Freifläche, mit dem Mühlbach, dient der Altstadt als Frischluftschneise und bleibt auch in Zukunft frei von einer Bebauung. Das zu überplanende Wettbewerbsgebiet fällt von Westen nach Osten im Mittel von ca. 219,50 m ü. NN auf 218,50 m ü. NN.
Amann-Quartier
Im Süden schließt das Amann-Quartier an, einem im Umstrukturierungsprozess befindlichen ehemaligen Fabrikareal. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs (Anlage 03) wird ein Bebauungsplan für eine verdichtete Wohnbebauung und ein Stadtpark entwickelt, der sich zur Zeit in der Entwurfsphase befindet.
Schalltechnische Stellungnahme
Der vorgesehene Standort für die Stadthalle wurde im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung schallschutztechnisch gemäß den rechtlichen Vorgaben der DIN 18 005 und der TA Lärm untersucht und die generelle Machbarkeit aufgezeigt. Das Ergebnis der schallschutztechnischen Stellungnahme (Anlage 11) ist im Entwurf zu berücksichtigen.
Freiflächen
Die Stadt Bönnigheim sieht in dem von Westen kommenden Grünzug mit dem Mühlbach als „Grüne Lunge“ eine Chance, die Naherholungsfläche stärker an die Stadtmitte heranzuführen. Im Bereich der Bleichwiese, dem Bachlauf folgend, befand sich bis ca. Mitte des 18. Jahrhunderts der Neipperger See.
Inzwischen ist der Mühlbach ab der Burgstrasse ca. 2,70 m - im östlichen Hallenbereich ca. 1,50 m - unter dem Strassenbelag verdolt geführt und tritt erst östlich der Schulstrasse wieder ans Tageslicht. Der Auslober geht davon aus, dass im Bereich der Bleichwiese, zwischen Burgstraße und Hauptstraße, die Freiflächen in Verbindung mit Wasser gestaltet werden.
Gewässerentwicklungsplan (Anlage 13)
Der Gewässerentwicklungsplan geht von einer Renaturierung durch Öffnung des verdolten Mühlbachs und einer aus ökologischen Gründen offen geführten Bachzone mit vielfältigen Erlebnisqualitäten aus, dessen Bachbett bis auf 2.70 m bis 1,50 m zum Geländeniveau verläuft und eine topographisch-landschaftsbezogene Freianlagengestaltung mit zahlreichen Verzahnungen zu den umgebenden Bereichen umsetzt.
So werden Vorschläge erwartet, die einerseits konzeptionell dem städtebaulichen Entwurf folgen, aber andererseits auch der Notwendigkeit des geführten Wasserlaufs Folge leisten.
Baugrund
Auf Grund der Erkenntnis früherer Realisierungen auf dem Wettbewerbsgebiet und einem geologischen Gutachten (Anlage 12), muss von einem wässrigen und schlecht tragenden Baugrund ausgegangen werden.
Durch den schwierigen Baugrund, den hohen Grundwasserspiegel und das Einbeziehen des Gestaltungselementes Wasser, wird aus wirtschaftlichen Gründen eine Unterkellerung kritisch hinterfragt.
Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbs auf dem Amann-Areal erfolgte im Jahr 2002 eine Standortuntersuchung für die neue Stadthalle. Weitere Untersuchungen hinsichtlich der Lage, der Beeinträchtigung der Umgebung durch Verkehr und Schall, dem planerischen Umgang mit dem Mühlbach und der Ausformulierung der Neubebauung auf dem Amann- Quartier festigten den jetzigen Standort. Der Standort für die Stadthalle liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.
Mit dem Bau der Stadthalle soll einerseits das kulturelle Leben: Theater, Konzerte, Comedy (kein Sport) in Bönnigheim und andererseits die historische Struktur im Umfeld des Schlosses, der Stadtmauer und dem vorgelagerten Schlossgarten aufgewertet werden. Erwünscht ist, dass die Zugänge, städtebauliche Orientierung und die Proportionierung des Gebäudes sowohl gestalterisch wie funktional den gestellten Anforderungen an dieser Stelle gerecht werden. So wird der Gestaltungsqualität im Dialog zum historischen Umfeld und am Übergang zum Amann-Quartier besonderer Wert beigemessen.
Mögliche Blickbeziehungen vom Michaelsberg erwägen eine besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit der 5. Fassade, der Dachgestaltung.
Der Saal mit ca. 500 m2, muss im Verhältnis 1/3 zu 2/3 unterteilbar und unabhängig zueinander zugänglich sein. Die Bühne ist mit einer ca. 1,50 m tiefen Vorbühne zu planen. Die Stadthalle erhält zur Bewirtung des Saals eine tagesbelichtete Küche mit den im Raumprogramm aufgelisteten Nebenräumen. In der Küche wird in Eigenregie des Veranstalters (u. a. Vereine) und über einen Catering-Service gekocht. Eine Küche als eigenständiger Restaurant-Bereich ist nicht vorgesehen. Auf eine getrennte Anlieferung der Küche und des Bühnenbereichs ist zwingend zu achten.
Vereinsräume
In die Stadthalle zu integrieren sind Vereinsräume für den Musikverein Stadtkapelle Bönnigheim e.V. und Gesangverein Concordia Bönnigheim. Der Vereinsbereich, mit Proberäumen, Nebenräumen und den vereinsinternen Toilettenanlagen, muss unabhängig zur Öffnung der Stadthalle erschlossen werden können.
Freiflächengestaltung
Eine ansprechende Freiflächengestaltung mit Baumbepflanzung und Sitzmöglichkeiten, unter Einbeziehung des Grünzuges, der Spielflächen und des Gewässers sind vom Auslober ausdrücklich erwünscht. Die Möglichkeit einer Bewirtung vom Foyer- und Küchenbereich aus, zu einer Freiterrasse am Bach ist genauso im Entwurfskonzept aufzunehmen, wie die zeitweise außenzugänglichen sanitären Anlagen im Festbetrieb, bei geschlossener Stadthalle.
Öffentliche Toilettenanlage
Unabhängig der notwendigen sanitären Anlagen ist eine kleine separate, barrierefreie Toilettenanlage für beide Geschlechter vorzusehen, die ganzjährig von Außen begehbar ist.
Verkehr, Vorfahrt und Stellplätze
Ziel der Verkehrskonzeption ist es, neben der Erschließung des neuen Quartiers und der Stadthalle insbesondere die Erreichbarkeit der Altstadt und wichtiger Sport- und Freizeiteinrichtungen für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Das neue Wohnquartier wird über die Burgstrasse und die Hauptstraße an das örtliche Straßennetz angebunden. Die innere Erschließung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr stadtquartiers-verträglich durch Wohnwege mit einer geknickten Haupterschließung, die für den Durchgangsverkehr unattraktiv ist, und durch Stichstraßen, die als Spielstraßen ausgebildet werden. Alle Straßen werden als Mischflächen mit hoher Aufenthaltsqualität vorgesehen.
Ergänzend dazu wird das Gebiet durch Fuß- und Radwege intern und mit der Nachbarschaft vernetzt. Wichtige übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindungen stellen die an der Bleichwiese verlaufende Promenade und ein Fuß- und Radweg im neuen Stadtpark dar.
Um eine gute ÖPNV-Anbindung der Stadthalle und des Wohngebiets zu ermöglichen, wird die Buslinie in der Bleichwiese erhalten. Die Durchfahrt für den Autoverkehr wird hingegen im Bereich des Schlosses gesperrt. Die Parkierung der Stadthalle ist entlang der Stadtmauer nachgewiesen und wird über die Bleichwiese von der Burgstraße her erschlossen. Die Andienung erfolgt ebenfalls über die Burgstraße.
Von großer Bedeutung ist die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und Verbindungen für den Fuß – und Radverkehr im ganzen Bereich der Burgstraße von Bleichwiese und Bachstraße bis zur Forststraße, da diese Straße derzeit als innerstädtische Barriere wirkt.
Hierzu soll das aus den Niederlanden stammende Konzept „Drive-Slow- Go-Fast“, das derzeit im Rahmen eines EU-Projektes auch in Deutschland vorgestellt wird, angewandt werden. Dies bietet folgende Vorteile:
a. Gute Querungsmöglichkeiten
b. Hohe Verkehrssicherheit
c. Flüssiger, kontinuierlicher Verkehrsablauf
d. Reduktion Lärmbelastung und Schadstoffemissionen
Bei diesem Konzept wird der motorisierte Verkehr über eine Trennung der Fahrbahnen durch einen Mittelstreifen unter Erhaltung der Kapazität verlangsamt. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h soll dies zusätzlich unterstützt werden. Gleichzeitig werden durch den Querungsstreifen sichere und attraktive Querungen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Solche Querungen sind für den Bereich Forststraße, im neuen Stadtpark und im Bereich Bleichwiese vorgesehen.
An der Kreuzung Burgstraße – Bleichwiese soll die Querung zusätzlich durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel abgesichert werden, um dort speziell für Schüler auf dem Weg zu den westlich gelegenen Sport- und Freizeiteinrichtungen und für die Verbindung Stadthalle – Spielplatz eine sehr gute und sehr sichere Qualität der Querung zu gewährleisten. Die Verbindung von der Bachstraße zur Burgstraße wird für den Autoverkehr gesperrt und zurückgebaut.
Finanzierung/Kosten
In der Wettbewerbsvorprüfung werden die kostenrelevanten Kennwerte und Verhältniszahlen ermittelt und tabellarisch einander gegenübergestellt. Die Stadt Bönnigheim hat die Gestehungskosten (Bruttokosten der Kostengruppen 100 bis 700) im Haushalt auf 5.2 Mio. EURO (ohne Vereinsräume) begrenzt. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Bönnigheim. Die Kosten der Aussenanlagen sind nur in unmittelbarer Umgebung und für den direkten Übergang von Stadthalle zum bestehenden Entwurf der Freiflächenanlagen eingerechnet. Werden nachhaltige Energieeinsparkonzepte die zur Reduzierung der Unterhaltskosten beitragen entwickelt, werden die Gestehungskosten entsprechend angepasst.
Wirtschaftlichkeit | Energie
Der Auslober legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche und nachhaltige Gesamtlösung. Erwartet wird eine abgestimmte Optimierung von Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik. Dabei wird besonders Wert gelegt auf möglichst guten sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz, auf eine Optimierung der Glasflächen hinsichtlich Tageslichtnutzung und Verschattung sowie auf ein Lüftungskonzept, das zumindest in Teilbereichen eine natürliche Lüftung ermöglicht. Das Gebäudekonzept soll sowohl hohen Nutzerkomfort als auch einen sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen. Eine deutliche Unterschreitung der geltenden Energieeinsparverordnung ist anzustreben. Die Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachplanern ist zu empfehlen. Für das angrenzende Neubaugebiet ist zwar eine Nahwärmeversorgung in der Diskussion, für die Stadthalle wird aber eine eigene, dezentrale Wärmeerzeugung erforderlich sein. Ein Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Bönnigheim ist möglich. Außderm befindet sich auf dem Amann-Areal ein Brunnen (Fördermenge 6-8 l/sec), der im Lageplan gekennzeichnet ist. Sowohl dieser Brunnen als auch der Mühlbach können als Wärme- oder Kältequelle in das Energiekonzept einbezogen werden.
Verbindliche Vorschriften und Hinweise
Bei der Planung sind folgende Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung zu beachten:
01 LBO Baden-Württemberg
02 Richtlinien des Landes für bauliche Massnahmen zugunsten von
Behinderten (DIN 18 024 Teil 1+2, Bauen für
Behinderte):
Es ist selbstverständlich, dass alle Bereiche für alle Nutzer zugänglich
sein müssen. Mobilitäts- und Seh-
behinderte müssen sämtliche
Bereiche ohne fremde Hilfe und Umwege, extern wie intern,
gleichberechtigt
erreichen können. In der frühen Planungsphase
der Wettbewerbsaufgabe werden schlüssige Anregungen
und
Umsetzungen der Anforderungen zum barrierefreien Bauen
erwartet. Die barrierefreie Konzeption ist
nach LBO ein integrativer
Baustein des Entwurfskonzepts.
03 Derzeit gültige Fassung der Energieeinsparverordnung
04 Versammlungsstättenrichtlinie








