Informationen zu Google Street View
Zur Zeit kommen immer wieder besorgte Bürger mit Fragen und Unsicherheiten wegen der digitalen Erfassung der Straßenansichten durch den Internetdienstleiter und Suchmaschinen-betreiber Google für seinen Internetdienst "Google Street View" auf die Stadtverwaltung zu. Die Erfassung der Daten (Fotografie) dient der späteren Veröffentlichung der erfassten Ansichten und damit auch von Gebäuden im Internet. Die wichtigsten Informationen haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.zusammengefasst:
Spezielle Fahrzeuge des Internetdiensteanbieters Google fahren seit einigen Tagen wieder durch Städte und Gemeinden Baden-Württembergs, um Straßen und Gebäude aufzunehmen. Später sollten die Fotos dann unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden.
Wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen, die an ein solches Angebot zu richten sind, haben die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden im November 2008 in ihrem Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet zusammengefasst.
Zu finden unter:
http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Beschluesse/167281.html
Auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google inzwischen bereit erklärt, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Das Unternehmen informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber, in welchen Ortschaften in der nächsten Zeit Straßen- und Gebäudeaufnahmen erfolgen. Eine Liste dieser Städte und Gemeinden ist im Internet unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html zu finden.
Da in einem Fall festgestellt wurde, dass Aufnahmen in einer nicht in der Liste enthaltenen Stadt gefertigt wurden, haben die Datenschutzaufsichtsbehörden Google aufgefordert, nur in Orten zu fotografieren, für die dies zuvor angekündigt wurde.
- Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen dagegen Widerspruch einlegen. Das Unternehmen sicherte dabei zu, dass rechtzeitig eingehende Widersprüche noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich. Nähere Hinweise des Unternehmen hierzu finden sich ebenfalls unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html.
- Gesichter fotografierter Personen werden automatisch unkenntlich gemacht ("verpixelt"). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
- Fotografierte Kfz-Kennzeichen werden ebenfalls automatisch unkenntlich gemacht ("verpixelt").Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
Betroffene, die zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verhindern wollen, dass Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollten sich möglichst rasch, nachdem sie von den Aufnahmen erfahren, an das Unternehmen wenden und ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären.
Schriftliche Widersprüche können dabei an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet.
Per Email können Widersprüche an folgende Email-Adresse gesandt werden:
streetview-deutschland@google.com
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat für Widersprüche ein Musterschreiben entworfen und bietet dies zum herunterladen an:
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bönnigheim keinen Einfluss auf die Durchführung der Aufnahmen hat und auch nicht Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Bedenken und Widersprüche ist. Diese sind allein an Google unter den o.g. Adressen zu richten.








