Gemeinsame Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Kommunalwahl am 09.06.2024
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Absatz 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Einwohner der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Kirchheim am Neckar und der Gemeinde Erligheim, die wahlberechtigt für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können dies umgehend in einer eigenhändig unterschriebenen, formlosen Erklärung an die folgenden Stellen mitteilen:
Stadt Bönnigheim
Kirchheimer Straße 1
74357 Bönnigheim
Gemeinde Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 78
74366 Kirchheim am Neckar
Gemeinde Erligheim
Rathausstraße 7
74391 Erligheim
Diese Willenserklärung hat bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend geltend gemacht werden, eine Ausnahme für einzelne Parteien und Wählergruppen ist nicht möglich.
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- Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Kommunalwahl am 09.06.2024
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen.